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Beschwerde zum MPU Ergebnis einreichen

Ist dein MPU Gutachten widersprüchlich?

Beschwerden zur MPU einreichen!

Du hast bereits eine Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert und möchtest dich über die MPU oder eine Begutachtungsstelle beschweren?

Du bist davon überzeugt, dass dein MPU Gutachten widersprüchlich ist. Dann steht dir auf jeden Fall frei, dagegen Einspruch zu erheben.

Bei jeder Trägerorganisation gibt es ein Beschwerdemanagement.
Wende dich an die Organisation, bei der du die MPU durchgeführt hast.

MPU Gutachten widersprüchlich - Negativ - Beschwerde

Wichtiges zur MPU Beschwerde!

Sollte die MPU negativ bewertet worden sein, sollte das Gutachten nicht an die Führerscheinstelle weitergegeben werden. Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte zurückgenommen werden, um einen Ablehnungsbescheid und den damit verbundenen Eintrag im Fahreignungsregister zu vermeiden. Der Antrag kann aber jederzeit wieder neu gestellt werden. Dies sollte sinnvoller Weise aber erst dann passieren, wenn die im Gutachten aufgezeigten Defizite ausgeräumt sind.

Bist du noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und droht eine Entziehung wegen Eignungszweifeln durch die Fahrerlaubnisbehörde, ist es ebenfalls ratsam ein negatives Gutachten nicht vorzulegen. Zwar schließt dann die Behörde auf die Nichteignung des Fahrerlaubnisinhabers und entzieht die Fahrerlaubnis. Du kannst jedoch später den Antrag auf Wiedererteilung jederzeit erneut stellen und den erforderlichen Eignungsnachweis durch ein neues positives Gutachten erbringen.

Bei Unklarheiten hinsichtlich des Inhaltes des Gutachtens kann direkt Kontakt mit der Begutachtungsstelle oder einem Verkehrspsychologen des Vertrauens aufgenommen werden. So wird der Inhalt des Gutachtens nochmals erläutert und man erhält Klarheit darüber, wie man durch eine Änderung des Verhaltens die Fahreignung zukünftig sicher stellen kann.

Der Weg zum Fahreignungs-Bewertungssystem!

MPU Gutachten widersprüchlich

MPU Gutachten widersprüchlich – rechtliche Schritte gegen negatives Ergebnis der MPU einreichen!

Bei einem negativen oder bedingt geeigneten MPU-Ausgang stellt sich oft die Frage nach einer rechtlichen Überprüfung des Gutachtens. Das Gutachten selbst kann nicht unmittelbar der richterlichen Überprüfung zugeführt werden. Vielmehr wird das Gutachten erst nach der Entziehung der Fahrerlaubnis oder Ablehnung des Wiedererteilungsantrags im Rahmen des Verwaltungsverfahrens geprüft. Einzelne Wertungen des Gutachters sind – soweit sie nicht wissenschaftlichen Grundsätzen widersprechen – zu akzeptieren.

Da die Erfolgsaussichten oft gering sind und sich das Verwaltungsverfahren lange hinziehen kann, macht die fundierte Vorbereitung auf eine MPU regelmäßig mehr Sinn. Wenn rechtliche Schritte angestrebt werden, ist die anwaltliche Beratung auf jedem Fall sehr zu empfehlen.

Hier wird aus verschiedenen Foren der Rechtsschutz von Roland empfohlen!

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